Blick auf die Kommune Wolfstein mit Pfälzerwald im Hintergrund

CO2-Bepreisungsrechner

Seit dem 01. Januar 2021 zahlen alle Verbraucher von fossilen Energieträgern, sei es für Wärmeerzeugung oder als Treibstoff, eine Abgabe für das dadurch freigesetzte Kohlendioxid (CO2).

Mit dem CO2 – Bepreisungsrechner der Energieagentur Rheinland-Pfalz können diese Mehrkosten für alle fossilen Energieträger berechnet werden. Kommunen können so die künftigen Haushaltsbelastungen abschätzen und bei der Planungen von Investitionen in den Fuhrpark oder die Wärmeerzeugung der eigenen Liegenschaften den Effekt der CO2-Bepreisung einrechnen.
 

Zum CO2-Bepreisungsrechner   (excel-Datei)

Verwendung des Bepreisungsrechners

Der CO2-Bepreisungsrechner zeigt die Mehrkosten beim Einsatz fossiler Brennstoffe, die in den nächsten zehn Jahren jährlich bzw. aufsummiert anfallen. Es können bis zu 10 verschiedene Positionen (Brennstoffe, Liegenschaften, Fuhrparks) gleichzeitig eingetragen werden. Die grün hinterlegten Felder sind ausfüllbar. Eingetragen werden können die Verbräuche von

  • Erdgas
  • Flüssiggas
  • Heizöl
  • Benzin
  • Diesel

in Kilowattstunden, Kubikmetern oder Litern. Die Auswahl des Energieträgers und der Einheit erfolgt über ein Dropdown-Menü im Feld „Brenn- / Treibstoff und Einheit“.

Ab 2026 ist ein Preis von 65 Euro pro Tonne CO2 voreingestellt, der Tonnenpreis kann individuell angepasst werden. 2020 war ein Preiskorridor zwischen 65 Euro pro Tonne CO2 und 90 Euro pro Tonne CO2 im Gespräch. Verschiedene Preisszenarien (siehe Grafik "Einführung") gehen von einem Preisanstieg auf 100 Euro pro Tonne CO2 bis 300 Euro pro Tonne CO2 bis zum Jahr 2045 aus.

Für den Fall von Änderungen beim Mehrwertsteuersatz kann dieser ebenfalls geändert werden.

Hinweis zu den Kraftstoff-Eingaben

Im Bepreisungsrechner ist nur die Eingabe in „Liter“ vorgesehen. Hilfsweise kann der Verbrauch über den Hilfsrechner „Fuhrparkrechner“ über die gefahrenen Kilometer, den mittleren Verbrauch und den Treibstoff ermittelt werden.

Verwendete Methodik und Emissionsfaktoren

Die zugrunde liegenden Faktoren stammen aus dem Referentenentwurf „Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2021 und 2022“. Sie berücksichtigen - analog zur nationalen und internationalen Berichtserstattung - keine Emissionen aus der Gewinnung, Aufbereitung und dem Transport der fossilen Energieträger. Der CO2-Preis ist ein Netto-Betrag und daher dem Mehrwertsteuersatz zuzuschlagen.

Nutzungshinweise

Dieses Excel-Tool wurde mit Excel 2019 erstellt. Bei älteren Versionen (2010 und älter) kann es zu Problemen mit Funktionen und der Darstellung kommen. In diesem Fall kontaktieren Sie uns gerne.

Der CO2-Bepreisungsrechner im Bereich Wärme und Verkehr der Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.

Hintergrund: Klimaschutzpaket 2030 und CO2-Bepreisung

Die seit 1. Januar 2021 erhobene Abgabe für freigesetztes CO2, die alle Verbraucher von fossilen Energieträgern zahlen, ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesrepublik Deutschland vom September 2019. Sie soll einen Anreiz setzen, um Treibhausgasemissionen einzusparen. Der aktuelle Preis von 45 Euro pro Tonne CO2 steigt bis 2055 auf 55 Euro. Ab 2026 ist ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2 vorgesehen.

Der Klimawandel und Temperaturanstieg sind mittlerweile unbestritten. Ursache dafür ist die Verstärkung des Treibhausgaseffektes, aufgrund des durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen stark zunehmenden Kohlendioxidgehalts der Atmosphäre. Im Pariser Weltklimaabkommen 2015 verständigten sich 197 Staaten darauf, den Temperaturanstieg auf maximal 2 Grad, besser 1,5 Grad, zu begrenzen. Die EU beschloss daraufhin die europäischen Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 % gegenüber 1990 zu senken. Die Mitgliedstaaten haben nationale Ziele bis 2030 abgeleitet und wollen in der Mehrheit bis 2050 treibhausgasneutral werden. In Deutschland wurde 2019 zum Klimaschutzplan 2050 das Klimaschutzprogramm 2030 verabschiedet.

Ein Element ist die Bepreisung von Kohlendioxid (CO2) außerhalb des Emissionshandels (ETS) von Industrie und Energiewirtschaft. Für alle fossilen Energieträger, die in der Wärmeerzeugung oder als Treibstoffe im Verkehr eingesetzt werden, führen Händler - je nach emittierter Menge CO2 - die Abgabe an den Staat ab und geben die Mehrkosten an die Endkunden weiter. Die zusätzlichen Einnahmen werden in Klimaschutzfördermaßnahmen reinvestiert und dadurch zurückgegeben, beispielsweise durch den Wegfall der EEG - Umlage.

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Ansprechpartner
CO2-Bepreisungsrechner

Ich helfe Ihnen gerne, wenn Sie eine Frage zu unserem CO2-Bepreisungrechner Wärme und Verkehr haben.

Paul Ngahan

Paul Ngahan,
Dipl.-Ing. (FH)

Referatsleiter Nahwärme
Tel: 0631 34371 130
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