Umsetzung der Clean Vehicles Directive (CVD)

Kommunen beziehungsweise kommunale Unternehmen, die im öffentlichen Raum als Auftraggeber handeln, sowie sogenannte "Sektorenauftraggeber" müssen seit August 2021 ihre Fuhrparks emissionsärmer gestalten.

Grundlage ist die "Clean Vehicles Directive", eine EU-Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften. Sie gibt verbindliche Mindestquoten für ihre Mitgliedsstaaten zur Beschaffung emissionsarmer und emissionefreier Fahrzeuge vor. Diese gelten für Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge und insbesondere für Busse im ÖPNV. Wie die Staaten dieses Ziel erreichen, ist ihnen überlassen, mit einer Ausnahme: Bei der Busbeschaffung müssen mindestens die Hälfte der Busse emissionsfreie Modelle sein.

Emissionsarm sind laut Definition Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die weniger als 50 g CO2 pro gefahrenem Kilometer ausstoßen. Ab 2026 dürfen die Quoten nur noch durch emissionsfreie Fahrzeuge erfüllt werden. Für schwere Nutzfahrzeuge und Busse ist die Nutzung eines alternativen Antriebs entscheidend, wobei keine Vorgabe bei der Wahl gemacht wird: Möglich sind batterieelektrische oder wasserstoffbasierte Antriebe, Bio-Kraftstoffe, synthetische Kraftstoffe oder Gas (CNG, LNG, LPG). Plug-in-Hybrid-Busse gelten als saubere Fahrzeuge, wenn sie die oben genannte Grenzwerte einhalten, Mild-Hybride nicht (siehe Vergleich Antriebsarten).

Deutschland hat die Vorgaben der CVD mit dem "Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge" (SaubFahrzeugBeschG) in nationales Recht überführt. Die Bundesländer sind verpflichtet, die Einhaltung der Mindestziele für ihr Hoheitsgebiet zu regeln und sicherstellen. 

Weitere Informationen zur CVD und zum SaubFahrzeugBeschG (BMDV)
FAQ zur Umsetzung der CVD in Deutschland mit Detailfragen (BMDV)
 

Häufig gestellte Fragen (FAQ):